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Handelsrecht


In diesem Bereich befassen wir uns namentlich mit der Gründung aller Type von Handelsgesellschaften, und zwar von den primären Eintrittsverhandlungen der beteiligten Parteien, über die Verarbeitung der Anträge der Gesellschaftsverträge und der Gründungsurkunden, über die Erledigung der Gewerbescheine, bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Nachfolgend führen wir alle Änderungen in der Gesellschaft und nötigenfalls ihre Liquidation durch. Im Zusammenhang mit den Handels- und Verpflichtungsbeziehungen, die im dritten Teil des Handelsgesetzbuches definiert werden, befassen wir uns mit der Verarbeitung der Vertragsentwürfe und mit der Beurteilung deren Inhaltes. Wir kontrollieren auch die nachfolgende Erfüllung der Verpflichtungen, die aus diesen Verträgen folgen. Wir vertreten gleichfalls den Klienten, sofern es die anständige Gegenstandserfüllung betrifft, sei es die Mängelreklamation, die Geltendmachung des Schadenersatzes, die Abtretung vom Vertrag udgl.

 

Bürgerliches recht


Der Kern der Anwaltstätigkeit im Rahmen dieses Rechtsbereiches besteht namentlich in der Übertragung von Immobilien. Wir fertigen alle Übertragungsurkunden mit dem Nachdruck auf eine perfekte Spezifizierung des Übertragungsgegenstandes aus und stellen den Verkäufer für den Fall sicher, wenn der Käufer rechtzeitig nicht zahlen würde. Im Rahmen dieser Agenda sind wir fähig, notwendige Unterlagen, namentlich Erwerbstitel, geometrische Pläne udgl. alleine sicherzustellen. Wir sind selbstverständlich fähig, den Klienten auch in anderen bürgerlichen Fällen, wie Ausgleich des Miteigentums, Persönlichkeitsschutz, Schadenersatz, und in allen Verpflichtungsbeziehungen zu vertreten.

 

Strafrecht


Im Bereich des Strafrechtes sind wir fähig, im Rahmen des Strafverfahrens sowie den Beschädigten zu vertreten als auch die Verteidigung der Person zu übernehmen, der die Beschuldigung mitgeteilt wurde, bzw. gegen die der Staatsanwalt die Anklage schon eingereichthat.

 

Arbeitsrecht


Im Rahmen dieses Rechtsbereiches leistet die Kanzlei die Mitwirkung beim Abschluß der Verträge oder der Abkommen, wir stellen die mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verbundene Agenda, die Geltendmachung und die Eintreibung der Schadenersätze und anderer arbeitsrechtlicher Ansprüche sicher.


Finanzrecht


Da wir die Bildung des Staatshaushaltes und die Tätigkeit des Banksektores nicht beeinflussen können, befassen wir uns in unserer Tätigkeit mit dem Bereich der Steuern. Wir sind fähig, die rechtlichen Analysen der Beschlüsse der Finanzämter, namentlich die Beurteilung deren Richtigkeit mit Rücksicht auf gültige Steuervorschriften durchzuführen, die Berichtigungsmittel gegen die Beschlüsse der Finanzämter zu verarbeiten und die Klage auf Überprüfung des Beschlusses der Finanzdirektionen abzufassen.

 

Familienrecht


Im Bereich des Familienrechtes verarbeiten wir die Problematik der Feststellung des Unterhaltsgeldes, der Erziehung der Kinder, der Abfindung der Gütergemeinschaft, des Verkehrs mit Kindern, bzw. der Feststellung und des Bestreitens der Vaterschaft. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens sind wir fähig, den Antrag auf Scheidung zu verarbeiten, an den Handlungen teilzunehmen, und zwar sowie an den Gerichtshandlungen als auch an den Verhandlungen mit der Gegenseite.

 

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